Stadtwerke Buchen GmbH & Co KG - Hilfe bei Zahlungsproblemen

Wir, die Stadtwerke Buchen, liefern unseren Kunden zu jeder Zeit, rund um die Uhr, pünktlich und zuverlässig Energie. Bei der Energielieferung treten wir für unsere Kunden in Vorleistung und erwarten daher die pünktliche Zahlung von Rechnungen und Abschlägen.

Falls Sie einmal den vereinbarten Zahlungstermin nicht einhalten können, wenden Sie sich umgehend an unseren Kundenservice. Nur dann haben wir die Möglichkeit, mit Ihnen eine geeignete Lösung zu suchen. Gemeinsam erarbeiten wir gerne individuelle Raten- und Zahlpläne, um gezielt Ihre offenen Posten auszugleichen.

Eine zusätzliche Hilfe ist unser enger Kontakt mit sozialen Einrichtungen und dem Jobcenter. Warten Sie also nicht erst die kostenpflichtigen Mahnungen ab und nehmen Sie umgehend Kontakt mit uns auf.

Sperrankündigung / Inkasso – sofort handeln

Bei Erhalt der Sperrankündigung mit einem festgelegten Termin zur Einstellung der Energielieferung ist es schon fast zu spät.
Spätestens jetzt sollten Sie keine Zeit mehr verlieren und sofort handeln.
Dazu bieten wir Ihnen die folgenden Zahlungsmöglichkeiten an:

  • Zahlung der Gesamtsumme in bar bis zum Tag der angekündigten Sperrung

  • Zahlung per Überweisung auf eines unserer Konten (ausschlaggebend ist der tatsächliche Geldeingang bei den Stadtwerken Buchen) Die Bearbeitungsdauer von SEPA Überweisungen kann bis zu 3 Werktagen beanspruchen

Wiederinbetriebnahme

Voraussetzung für die Entsperrung Ihrer Abnahmestelle ist die komplette Zahlung unserer offenen Forderungen. Dazu zählen auch Außenstände aus ehemaligen Lieferungen sowie die angefallenen Kosten für die Sperrung und Wiederinbetriebnahme. Eine Wiederaufnahme der Lieferung ist nach vorheriger Absprache mit uns zu folgenden Zeiten möglich.

Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Muster-Abwendungsvereinbarung

Gerne würden wir die Versorgungsunterbrechung in Ihrem Sinn vermeiden. Hierzu bieten wir Ihnen gerne eine Abwendungsvereinbarung an. Ein Muster dieser Abwendungsvereinbarung stellen wir Ihnen gem. § 2 Abs. 3 Satz 5 Strom- und Gasgrundversorgungsverordnung (GVV) zur Verfügung.

Muster-Abwendungsvereinbarung1.12 MB

Die SWB helfen weiter:

Unsere-Kundenhotline: 06281 535-0

Montag bis Mittwoch von 8:00 - 12:00 & 13:00 - 16:45 Uhr
Donnerstag von 8:00 - 12:00 & 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag von 8:00 - 12:30 Uhr

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