Ab dem 6. Juni 2025 tritt die neue Regelung der Bundesnetzagentur zum beschleunigten Lieferantenwechsel („LFW24“) in Kraft. Eine wichtige Änderung betrifft die Meldung von Ein- und Auszügen: Rückwirkende Anmeldungen sind ab diesem Datum nicht mehr möglich.
Was bedeutet das für Sie?
Bisher konnten verspätet gemeldete Ein- oder Auszüge bis zu sechs Wochen rückwirkend berücksichtigt werden. Diese Möglichkeit entfällt nun. Damit wird der Stromlieferbeginn oder das Stromlieferende ab dem 06.06.2025 ausschließlich für die Zukunft festgelegt. Die Gasversorgung ist von dieser Änderung aktuell noch nicht betroffen, jedoch wird auch hier eine Einführung angestrebt.
So vermeiden Sie Unstimmigkeiten:
✔ Melden Sie Ihren Ein- oder Auszug rechtzeitig! Am besten mindestens 14 Tage vor dem geplanten Umzug. Nutzen Sie dafür unser Online-Formular: Umzug melden
✔ Geben Sie die Zählerstände zum Zeitpunkt der Übergabe durch! Das betrifft sowohl Einzüge als auch Auszüge. Melden Sie Ihre Zählerstände bequem online: Zählerstand übermitteln
Fragen? Wir helfen Ihnen gern! Unsere Mitarbeiter im KundenForum stehen Ihnen telefonisch unter (06281) 535 - 130 oder per E-Mail an
Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis!
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