Stadtwerke Buchen warnen vor Betrügern: Stromzählernummer nicht am Telefon preisgeben!

Warnung vor Betrügern: Keine Zählerdaten am Telefon preisgeben!

Wie wir bereits mehrfach in der Tageszeitung und in unserem Kundenmagazin berichteten, müssen wir an dieser Stelle leider erneut zur Vorsicht aufrufen. Vermehrt erreichten uns in den vergangenen Tagen wieder Meldungen von Kunden in Buchen und den Ortsteilen über unseriöse Beratungsangebote für Energieverträge per Telefon.

Bei dieser, eigentlich unerlaubten Telefonwerbung, verwickeln die Anrufer den Kunden in ein Gespräch und erfragen geschickt persönliche Daten. Auf diese Weise kommen sie zum Beispiel an Zählernummer, Marktlokation und andere Kundendaten und können so einen Wechsel zu einem anderen Energieanbieter in die Wege leiten. Da ein Wechsel unkompliziert ist, wenn man die richtigen Daten des Kunden hat, ist der ungewollte Anbieterwechsel meist schon umgesetzt, bevor betroffene Verbraucher die schriftliche Bestätigung zum Anbieterwechsel erhalten. Der darauffolgende, automatisierte Wechselprozess lässt sich aber nur innerhalb eines sehr kleinen Zeitfensters stoppen - meist viel zu kurz für den betroffenen Kunden, um aktiv zu werden. Um an die wichtigen Daten zu kommen, verunsichern und bedrängen die Anrufer häufig ihre Opfer.

Viele von ihnen berufen sich dabei auf große Unternehmen aus der Energiebranche oder geben sich als Mitarbeiter der Stadtwerke aus, bzw. sagen sie würden im Auftrag der Stadtwerke Buchen anrufen. Um möglichst günstig zu wirken, vergleichen sie ihre Preise dann meist mit dem aktuell teuersten Tarif der Buchener Stadtwerke. Dabei behauptet der Anrufer zum Beispiel:

  • dass es eine Preiserhöhung gäbe und dass alle Kunden der Stadtwerke Buchen davon betroffen seien und einen neuen Vertrag abschließen müssten.
  • dass die Stadtwerke Buchen keinen Strom, bzw. Gas mehr liefern würden und wenn man weiter beliefert werden wolle, seine Daten am Telefon durchgeben müsse.
  • Die Stadtwerke Buchen würden ihren Strom, bzw. Gas bei Anbieter XY kaufen. Nun könnten die Kunden auch selber bei Anbieter XY kaufen und das sei natürlich billiger.
  • Es würden bisherige Rabatte auslaufen
  • oder man könnte bei einem neuen Vertragsabschluss geplante regionale Förderungen in Anspruch nehmen

Nichts davon ist wahr! Unerwünschte telefonische Werbung ist grundsätzlich bereits seit 2013 gesetzlich verboten. Wer einen solchen Anruf bekommt, sollte am besten sofort auflegen. Auf keinen Fall sollten persönliche Daten preisgegeben werden.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Stadtwerke Buchen niemals irgendwelche Kundendaten per Telefon abfragen würden und warnen generell davor, irgendwelche Informationen am Telefon preiszugeben. Denn mit diesen Informationen, speziell mit der Marktlokation oder auch der Zählernummer, ist fremden Energieanbietern Tür und Tor geöffnet, das heißt er kann einen sofortigen Anbieterwechsel einleiten – ob der Kunde das nun will oder nicht. Meist sind sich die betroffenen Kunden dessen allerdings nicht bewusst und erfahren von ihrem ungewollten Anbieterwechsel erst, wenn sie eine Vertragsbestätigung von ihrem vermeintlich neuen Energieversorger zugesandt bekommen.

Sollte es von Seiten der Stadtwerke Buchen doch einmal zu einer telefonischen Kontaktaufnahme bei Kunden kommen, so geht es bei solchen Anrufen allenfalls um eine Terminabsprache oder eine Rückfrage bezüglich einer Serviceleistung. Jedoch ist auch hier zusätzliche Vorsicht geboten, da es sich bei der Telefonnummer des unseriösen Anrufers mittlerweile auch um eine Buchener Vorwahl handeln kann. Deshalb am besten die angezeigte Telefonnummer aufschreiben und dem Anrufer sagen, dass man gleich zurückrufen würde.

Auch bei persönlichen Besuchen bei Ihnen zuhause: die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke Buchen GmbH & Co KG können sich immer ausweisen und sind mit Dienstfahrzeugen unterwegs, auf denen das Stadtwerke-Logo zu sehen ist.

Für uns ist sehr wichtig, von solchen Aktionen zu erfahren, um dagegen vorgehen zu können. Deshalb notieren Sie sich während des Beratungsgespräches den Namen, die Firmenbezeichnung, das Autokennzeichen und bei telefonischer Kontaktaufnahme, zusätzlich die Telefonnummer der Person. Danach informieren Sie uns gleich, so sind Sie definitiv auf der sicheren Seite. Und im Idealfall trägt dies auch dazu bei gegen unseriöse Unternehmen vorzugehen. 

Für den Fall, dass dennoch ein versehentlicher Wechsel ausgelöst wurde und Sie bereits eine Auftragsbestätigung erhalten haben, ist schnelles Handeln angesagt - ihre Widerspruchsfrist beträgt nur 14 Tage. Melden Sie sich gleich bei uns, Telefon 06281 535-130 oder senden Sie eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., unsere Mitarbeiter in der Energieabrechnung helfen ihnen gerne und selbstverständlich unverbindlich!

Darüber hinaus sollte man solche unerwünschten Anrufe der Bundesnetzagentur melden. Die Behörde geht diesen Fällen nach und leitet Maßnahmen gegen die Verantwortlichen ein.

Die SWB helfen weiter:

Unsere-Kundenhotline: 06281 535-0

Montag bis Mittwoch 8:00 - 12:00 & 13:00 - 16:45 Uhr
Donnerstag 8:00 - 12:00 & 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 8:00 - 12:30 Uhr

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten ab April 2026

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