Stadtwerke Buchen GmbH & Co KG - Ihr Versorger vor Ort - FAQ Messstellenbetrieb

Die neuen Messeinrichtungen sind Teil der Energiewende. Mit der Einführung des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende am 02. September 2016 durch den deutschen Bundestag gibt es nun eine rechtsverbindliche Verpflichtung zum Einbau von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen. Hierbei handelt es sich um digitale Stromzähler. Sie lösen die bisherigen analogen Stromzähler ab.

Die Stadtwerke Buchen GmbH & Co KG ist als grundzuständiger Messstellenbetreiber gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verpflichtet, alle Messstellen in ihrem Stromnetzgebiet (Kernstadt Buchen, Ortsteile Hainstadt und Hettingen) mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen auszustatten. Der Einbau von modernen Messeinrichtungen betrifft alle Haushalte mit einem Stromverbrauch unter 6.000 kWh pro Jahr und alle Anlagenbetreiber (Einspeiser) mit einer installierten Leistung unter 7 kW. Letztverbraucher mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh, Anlagenbetreiber (Einspeiser) mit einer installierten Leistung über 7 kW und Kunden mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (Wärmepumpe, Speicherheizung) sind mit einem intelligenten Messsystem auszustatten.

Bis im Jahr 2032 sollen schrittweise alle analogen Stromzähler durch die neue Zählertechnologie in Deutschland ersetzt werden.

Dabei kommen zwei Arten von Zählern zum Einsatz: moderne Messeinrichtungen für rund 77 Prozent der Verbraucher, und intelligente Messsysteme für die übrigen rund 23 Prozent.

Das Messstellenbetriebsgesetz

     - gibt einen hohen technischen Standard vor,

     - regelt alle Fragen rund um den Einbau, die Finanzierung und den Betrieb von intelligenten Messsystemen und

     - sorgt für Datenschutz.

Den genauen Wortlaut des Messstellenbetriebsgesetzes können Sie hier herunterladen.

 

Sie haben Fragen? Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die neuen Zähler:

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