Kategorie: Netze |
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EnWG Allgemein
Zweck des Gesetzes ist neben der sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas auch die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs. Zusätzlich werden mit dem neuen EnWG Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts umgesetzt. Kernstück des neuen EnWG ist die Trennung von Netzbetrieb und Strom- bzw. Gasbelieferung. Die bisher zusammengefasste Anschluss- und Versorgungspflicht wurde in diesem Zuge aufgeteilt in eine Anschlusspflicht auf der Netzseite und in eine Grundversorgungspflicht auf der Belieferungsseite. Die Stadtwerke Buchen GmbH & Co KG (SWB) ist Grundversorger für die leitungsgebundene Versorgung mit Strom in den Netzgebieten Kernstadt Buchen, Hainstadt und Hettingen sowie der leitungsgebundenen Versorgung mit Erdgas in den Netzgebieten Buchen, Hainstadt, Hettingen, Seckach und Osterburken. Gemäß § 36 (1) EnWG gibt die SWB bekannt, dass Preise und Bedingungen für die Versorgung von Haushaltskunden mit Strom und Erdgas im Rahmen der Grundversorgung den Preisen und Bedingungen des Allgemeinen Tarifs (Strom) und der Allgemeinen Preise für die Versorgung mit Erdgas der SWB entsprechen. |