Stadtwerke Buchen GmbH & Co KG - Ihr Versorger vor Ort - Aktuelles

Aktuelle Mitteilungen

Hier finden Sie alle aktuellen Mitteilungen rund um die SWB:

Preisblatt Gas SWB Classic zum 01.11.2023

Das Waldschwimmbad Buchen verlängert die Saison bei guter Witterung ab Montag, 11. September 2023 bis einschl. Sonntag, 24. September 2023. 

Die Öffnungszeiten werden verkürzt von täglich 10 bis 19 Uhr und bei schlechtem Wetter nicht garantiert.

Die Zusatzheizung erfolgt nur über Solarthermie ohne Erdgas. Der Kiosk und die Kasse bleiben geschlossen.

Karten können nur am Kassenautomaten (bar) und online erworben werden. Stammgäste nutzen bitte ihre Saisonkarte.

In Notfällen ist die 24-Stunden Störungshotline unter der Telefonnummer 06281 51051 erreichbar!

Zeitung Erhöhung zum 01.07.2023 Allg. Preise Wasser

FB Banner Komm in unser Bäderteam 23 04

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Sehr geehrte Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Buchen,

 

die Energiepreisbremse-Gesetze der Bundesregierung (StromPBG, EWPBG), die kurz vor Weihnachten in Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden und am 24. Dezember 2022 in Kraft getreten sind, sehen vor, dass wir – die Stadtwerke Buchen – Sie als unsere Kundinnen und Kunden über die mit den Gesetzen verbundenen Entlastungen „in leicht auffindbarer und verständlicher Form“ informieren und „allgemeine Informationen über die Entlastung veröffentlichen“. Diesen gesetzlichen Vorgaben des StromPBG bzw. EWPBG kommen wir hiermit an dieser Stelle gerne nach.

 

Als Elektrizitätsversorgungsunternehmen informieren wir Sie darüber,

dass die Strompreisbremse die steigenden Energiekosten für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abfedern soll. Das StromPBG deckelt den Strompreis für Haushalte und Kleingewerbe mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden auf 40 Cent pro Kilowattstunde. Das gilt für ein Kontingent in Höhe von 80 Prozent des historischen Verbrauchs, also in der Regel des Vorjahresverbrauchs (2022). Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass trotz des StromPBG Energieeinsparungen – auch während der Dauer der Strompreisbremse – einen deutlich kostenmindernden Nutzen haben können. Die Entlastungen durch das StromPBG für alle Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland werden aus Mitteln des Bundes finanziert.

 

Als Erdgaslieferant informieren wir Sie darüber,

dass die Erdgas-Wärme-Preisbremse die steigenden Erdgaskosten für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abfedern soll. Das EWPBG bedeutet für die Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Buchen konkret Folgendes: Beim Gas gilt die Preisbremse für alle Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen ab März 2023 und umfasst auch rückwirkend die Monate Januar und Februar. Das bedeutet, dass ein Kontingent von 80 Prozent des Erdgasverbrauchs zu 12 Cent je Kilowattstunde gedeckelt wird, es dafür also einen Rabatt im 2 Vergleich zum Marktpreis gibt. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass trotz des EWPBG Energieeinsparungen – auch während der Dauer der Gaspreisbremse – einen deutlich kostenmindernden Nutzen haben können. Die Entlastungen durch das EWPBG für alle Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland werden aus Mitteln des Bundes finanziert.

 

Als Wärmeversorgungsunternehmen informieren wir Sie darüber,

dass die Erdgas-Wärme-Preisbremse die steigenden Fernwärmekosten für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abfedern soll. Das EWPBG bedeutet für die Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Buchen konkret Folgendes: Bei Wärme gilt die Preisbremse für alle Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen ab März 2023 und umfasst auch rückwirkend die Monate Januar und Februar. Das bedeutet, dass ein Kontingent von 80 Prozent des Wärmeverbrauchs zu 9,5 Cent je Kilowattstunde gedeckelt wird, es dafür also einen Rabatt im Vergleich zum Marktpreis gibt. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass trotz des EWPBG Energieeinsparungen – auch während der Dauer der Wärmepreisbremse – einen deutlich kostenmindernden Nutzen haben können. Die Entlastungen durch das EWPBG für alle Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland werden aus Mitteln des Bundes finanziert.

Berlin, 16. Februar 2023 - Energieversorger arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung, es kann in einigen Fällen jedoch zunächst zu Verzögerungen kommen. Zur Umsetzung der Energiepreisbremsen sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

 

„Die Umsetzung der Energiepreisbremsen ist eine Mammutaufgabe, an der die Energieversorger und ihre IT-Dienstleister mit Hochdruck arbeiten. Angesichts der Preissprünge bei den Energiepreisen als Folge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine ist es wichtig, dass die Menschen und die Unternehmen entlastet werden. Diese Entlastungen müssen schnell und unbürokratisch bei den Kundinnen und Kunden ankommen.

 

Die Energiepreisbremsengesetze sind allerdings sehr komplex, die IT-Umsetzung für die Versorger und ihre IT-Dienstleister entsprechend herausfordernd. Daher kann es vorkommen, dass es in einigen Fällen zunächst zu Verzögerungen oder zu Fehlern in der Programmierung kommen sollte. Diese werden im Zuge der weiteren Implementierung schnellstmöglich korrigiert. Der Anspruch der Unternehmen ist Rechtssicherheit und Verlässlichkeit für die Kundinnen und Kunden. Fest steht: Jede Kundin und jeder Kunde wird die ihnen zustehende Entlastung in voller Höhe erhalten.

 

Mit Blick auf die IT-Umsetzung stecken die Probleme häufig in der Implementierung neu zu entwickelnder IT-Lösungen in die bestehende Software. Die Übertragung der Preisbremsen auf die verschiedenen Vertragsarten, die Berücksichtigung von Sonderfällen wie Umzüge oder Kündigungen, aber auch die unterschiedlichen Regelungen für Strom und Gas führen zu komplexem Programmierungsaufwand. Dazu kommen die umfangreichen Aufgaben für die Umsetzung der Soforthilfe im Dezember, die zwar kundenseitig abgeschlossen ist, in der internen Verrechnung aber auch jetzt noch weiterlaufen.

 

Hier zeigt sich: Die zwei Monate für die Umsetzung der Entlastungen sind sehr knapp bemessen. Darauf hat der BDEW die Politik immer wieder hingewiesen. Um die Preisbremsen mit der nötigen Sorgfalt umzusetzen, braucht es Zeit, die rechtlichen Anforderungen genau zu prüfen, technische Prozesse in einem Massenmarkt zu installieren, Probeläufe durchzuführen und auch noch Gelegenheit zu haben, aufgetretene Fehler zu korrigieren. Dazu kommt der hohe Aufwand der stark individualisierten Regelungen für Geschäftskunden.

 

Die Regelungen der Preisbremsen führen auch zu einem drastischen Anstieg der Kundenanfragen. Aus den Energieversorgungsunternehmen hören wir, dass die Beratungskapazitäten in den Kundencentern trotz Aufstockung und dem Einsatz von Dienstleistern nicht mehr ausreichen. Natürlich möchten die Unternehmen die Fragen der Kundinnen und Kunden so umfassend wie möglich beantworten. Alle Unternehmen, vom kleinen Stadtwerk vor Ort bis hin zum überregionalen Energieversorger, gehen mit der Preisbremsen-Umsetzung personell an die Grenze des Machbaren, da sie parallel hierzu weiterhin ihre eigentlichen Aufgaben als zuverlässiger Energieversorger für ihre Kundinnen und Kunden garantieren.

 

Es ist ein absolutes Novum, dass die Bundesregierung einer Branche Aufgaben überträgt, die eigentlich zum klassischen Kernbereich des Staates gehören. Wir als Energiebranche haben in der jetzigen Ausnahmesituation die Abwicklung der Entlastungen zugewiesen bekommen, weil der Staat derzeit keine rechtssichere und praktikable Grundlage hat, mit denen er solche Energiepreisbremsen oder finanziellen Hilfen direkt an die Bürgerinnen und Bürger auszahlen kann. Der Staat muss jedoch schleunigst ein System schaffen, um selbst staatliche Unterstützung in Form von finanziellen Entlastungen an die Bürgerinnen und Bürger zielgerichtet und schnell auszahlen zu können.“ 

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Berlin, und seine Landesorganisationen vertreten über 1.900 Unternehmen.

Das Spektrum der Mitglieder reicht von lokalen und kommunalen über regionale bis hin zu überr egionalen Unternehmen.

Sie repräsentieren rund 90 Prozent des Strom- und gut 60 Prozent des Nah- und Fernwärmeabsatzes, 90 Prozent des Erdgasabsatzes,

über 90 Prozent der Energienetze sowie 80 Prozent der Trinkwasser-Förderung und rund ein Drittel der Abwasser-Entsorgung in Deutschland.

Wir sind für Menschen da, die Hilfe benötigen. Als regional verwurzelter Energieversorger haben wir eine Verantwortung für die Menschen, die hier wohnen. Deshalb engagieren wir uns in und um Buchen im kulturellen, sportlichen und im sozialen Bereich. Mit unserem Nothilfefonds setzen wir ein weiteres Zeichen - dieser ist für die schnelle, einmalige Hilfe gedacht. In Zusammenarbeit mit Sozialberatungsstellen aus der Region unterstützen wir Privatkunden, die ohne eigenes Verschulden in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.

 

Und so läuft das Ganze es ab: 

  • Sollte ein Mahnprozess gestartet werden müssen, würden wir den Kunden auffordern Unterstützung bei einer Sozialberatung zu suchen.

  • Dazu füllen unsere Mitarbeiter aus der Kasse/Buchhaltung einen Antrag zum Nothilfefonds aus und geben diesen an den Kunden.

  • Damit sucht der Kunde die Unterstützung bei einer der unten genannrten Sozialberatungsstellen.

  • Bei entsprechend positiver Prognose würden die Schuldnerberatungen den Antrag auf teilweisen Erlass (max. 50% der Forderung der Jahresverbrauchsabrechnung, bzw. max. 750 € pro Kunde) genehmigen.

  • Die Sozialberatungsstelle schickt den ausgefüllten Antrag mit Stempel und Unterschrift) per Scan als E-Mail an die Stadtwerke Buchen. Wir schreiben den entsprechenden Betrag dem jeweiligen Kundenkonto gut, der dort sofort für einen teilweisen Erlass der Energieschulden sorgt.


Caritasverband für den Neckar-Odenwald-Kreis e.V.
Am Haag 17, 74722 Buchen
Telefon: 06281 3255-0
E-Mail: bezirksstelle.buchen@caritas-nok.de


Diakonisches Werk im Neckar-Odenwald-Kreis
Dr.-Konrad-Adenauer-Straße 1, 74722 Buchen
Telefon: 06281 56243-0
E-Mail: kontakt@diakonie-nok.de


Digeno gGmbH
Scheffelstr. 1, 74821 Mosbach
(nur für SGB2 und SGB12-Empfänger)
Telefon: 06261 67389-0
E-Mail: info@digeno.de

Gestern gegen 22 Uhr kam es aufgrund eines technischen Defektes im Mittelspannungsnetz, in der Berthold-von-Henneberg-Straße im Bereich der Tierklinik, zum Erdschluss (er bezeichnet einen Fehlerfall, bei dem ein Außenleiter eines Kabels Kontakt zur Erde hat).

Das Stromnetz hielt dann, durch eine im Umspannwerk in Hettingen eingebaute Erdschlusslöschspule (diese dient zur Sicherung in elektrischen Energieversorgungsnetzen, um den Fehlerstrom bei nicht beabsichtigten Erdschlüssen eines Außenleiters zu kompensieren) noch ca. 45 Minuten.

Gegen 22:45 Uhr kam es dann zu einem zweiten Erdschluss im Bereich Friedhof/Steinäckerweg und somit zum Kurzschluss, wodurch der Leistungsschalter der Stromübergabe in der Friedrich-List-Straße fiel. Hieraus resultierten weitere Abschaltungen von Trafostationen: ab der Stromübergabe über die Stationen in der Berthold-von-Henneberg-Straße, Am Himmelreich, In der Hainsterbach, am Friedhof/Steinäckerweg, Kläranlage, Brahmsstraße, Heinrich-Lauer-Straße, über Krankenhaus, Nahholz bis zur Hollerbacher Straße.

Gegen 23:50 Uhr konnte nach Beseitigung der Störung, Gebiet für Gebiet wieder zugeschaltet werden, so dass alle Trafostationen gegen 00:20 Uhr wieder am Netz waren.

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